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Antrag auf Förderung von regionalen Produkten in der Gastronomie

Antragsteller/-in

Firma: Firmenbezeichnung mit Angabe der Adresse des Hauptsitzes
Einzelunternehmen: Vollständiger Name der antragstellenden Person mit Angabe der Privatadresse

Betriebsstätte
Speisen
Getränke
Förderung
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Auszug aus den Richtlinien der Stadt Fulda zur Förderung von regionalen Produkten in der Gastronomie („FOLL REGIONAL“)

§5 Pflichten des Förderempfängers

  1. Die Verantwortung für die Teilnahme an dem Förderverfahren und die Erfüllung der Förderbedingungen obliegt ausschließlich der Förderempfängerin/dem Förderempfänger. Mit der Bewilligung des Förderbetrages bzw. mit der Teilnahme an der Kampagne „Foll regional“ ist keine Prüfung oder Freigabe hinsichtlich der vom Förderempfänger einzuhaltenden sonstigen gesetzlichen Vorschriften in seinem Betrieb verbunden.
  2. Die Förderempfängerin/Der Förderempfänger ist verpflichtet, den Magistrat der Stadt Fulda über alle wesentlichen Ände- rungen von Tatsachen, die der Förderbewilligung zu Grunde lagen, unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere im Falle der Änderung der Person oder Rechtsform der Förderempfängerin/des Förderempfängers, des Abbruchs der Teilnah- me an dem Förderverfahren bzw. der Kampagne „Foll regional“ oder der Schließung des Betriebs.
  3. Die Förderempfängerin/Der Förderempfänger ist verpflichtet, den zuständigen Bediensteten oder Beauftragten des Magistrats auf Anforderung den Einsatz und Bezug regionaler Produkte während des Förderzeitraums vor Ort während der Betriebs- bzw. Geschäftszeiten nachzuweisen.